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Verspätung

 

Das Leben bestraft doch nicht immer alle die zu spät kommen. Mitunter kann man dafür sogar belohnt werden.
Sei es mit einer Preisminderung der Reise, Rückerstattunng, zusätzlichen Leistungen oder sogar geldlichen Entschädigungen obendrauf.

Sehen Sie doch einfach selbst:

Verspätung bei einer Billigreise

Wer hätte das gedacht. Wer eine Billigreise bucht, muss sich mit einigen Querelenzen zufrieden geben.
Düsseldorfer Richter gaben dem Bucher einer Billigreise in die Türkei nicht nach. Die Richter waren der Meinung, dass man bei einer so genannten Billigreise, die es ja gerade im Internetangebot zu genüge gibt, mit gewissen Abstrichen bei Komfort und Pünktlichkeit zu rechnen habe.
Selbst sechs Stunden Wartezeit auf verspäteten Abflug, und das Fehlen jeglichen Services an Bord, so die Richter, seien bei einem Reisepreis von 290€ für eine Pauschalreise in die Türkei relevant. Sinngemäß gibt es in diesem Fall kein Recht auf Verlangen einer Preisminderung (AG Düsseldorf, AZ - 46 C 548/97).

Wer zu spät eincheckt

Wer zu spät eincheckt verliert sein Recht auf ehemals vereinbarte Sitzplätze.
So geschah es mit einer Familie, welche als letzte zum Check-in erschien, und die Fluggesellschaft sie daher nicht mehr auf den vier Sitzen nebeneinander setzen konnte, wie vorher abgemacht.
Die fünf und acht Jahre alten Kinder durfte daher nicht neben den Eltern sitzen.
Die Familie zog vor Gericht, in der Hoffnung die Richter würden den Anspruch der Familie auf Entschädigung unterstützen, und wurden enttäuscht.
Das Gericht wies die Klage ab, da die Sitzplätze üblicherweise in der Reihenfolge des Eincheckens vergeben werden, blieb der Fluggesellschaft keine andere Wahl, als ihnen die restlichen Plätze zuzuweisen. - Kein Anrecht auf Preisminderung
(AG Düsseldorf, AZ - 50 C 18568/01).

Entschädigung für falsches Abreisedatum

Ein Veranstalter teilte eine falsche Abfahrtszeit, weswegen ein Urlauber das Flugzeug verpasste.
Der nächste Flieger kam erst 44 Stunden später als vereinbart am Zielort an.
Der Urlauber verlangte verärgert Schadensersatz und zudem eine Preisminderung für die zwei verschwendeten Urlaubstage, die der Veranstalter verschuldet hat.
Das Gericht schloss sich der Meinung des Klägers an und sprach ihm eine Preisminderung für die zwei Tage in voller Höhe zu.
Als Schadensersatz bekam er 51€ zugesprochen
(AG Hamburg-Blankenese, AZ - 508 C 136/02).

Verpasster Anschluss

Zu spät kam die eine Familie zu Ihrem im Voraus gebuchtem Anschlussflug in Kuala Lumpur/ Malaysia an. Sie hatte von Kuala Lumpur aus einen Flug auf die malaysische Insel Penang gebucht.
Leider hatte der Langstreckenflug 20 Minuten Verspätung, und das Inlandflug-Flugzeug war nicht mehr einzuholen. Eine drei Stunden spätere Ankunft in Penang war die Folge.
Die Familie zog vor Gericht und pochte auf Schadensersatz, jedoch ohne Erfolg. Der Anschlussflug war für das Schalterpersonal nicht ersichtlich, was ja ohnehin unerheblich ist aufgrund des begrenzten Einfluss des Schalterpersonal auf die Flugzeit.
Eine Verspätung von drei Stunden war für das Gericht irrelevant
(AG Frankfurt, AZ - 31 C 1807/02-23).

 

 

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