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Allgemeine Information über mögliche ReiseRisiken


Keiner möchte unnötige Risiken auf seinem Urlaub eingehen, aber

insbesondere bei Fernreisen, sollten man sich schon im Vorfeld mit den möglichen Folgen für die Gesundheit beschäftigen.
Über die aktuelle Gesundheitssituation in Ihrem Reiseland, Impf-Empfehlungen und eine vielleicht notwendige Malariaprophhylaxe kann man sich hier bei reisekater.de über die jeweiligen Länderinformationen informieren.
Neben allgemeinen Fakten und kulturellen Besonderheiten finden auch aktuelle Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.



Im Problemfall

(dies ist ein Auszug aus der Rubrik Tipps, Regelungen und Hinweise)

Hilft untertauchen nicht viel.

Der Ansprechpartner Nummer 1 in Problemfällen ist die örtliche Reiseleitung, die Zentrale des Veranstalters oder eine sonstige vom Veranstalter bestimmter Vertreter. Pauschalreise, Lastminutereisen, Hotels, Taucher
Doch Abhilfe kann selbstverständlich auch vom jeweiligen Hotelverantwortlichen, oder dessen Vertretern verlangt werden.
Der Reiseveranstalter darf nicht eine bestimmte Form für Abhilfeverlangen, zum Beispiel nur auf dem schriftlichem Wege, dem Reisende vorschreiben (nach § 651 c BGB).
Das so genannte Abhilfeverlangen ist im Problemfall günstiger schriftlich zu fassen, oder zumindest unter Zeugen zu stellen (Telefonnummer und Adresse notieren).
Vor Gericht muss der Reisende selbst belegen können, dass er Abhilfe verlangt er ist hierfür in der Rolle des Klägers oder Angeklagten Gleichmassen unter Umständen beweispflichtig.

Tipp: Schließen Sie sich mit Anderen Geschädigten bei Reiseproblemen zusammen und steigern Sie auf diese Weise Ihre Durchsetzungskraft.

Der Reisende sollte dem Veranstalter (beziehungsweise dessen Vertretern) für die Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist setzen. Denn davon hängt das Recht des Reisenden ab, nach ergebnislosem Fristablauf den Mangel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen oder den Reisevertrag zu kündigen.
Die dem Reiseveranstalter gesetzte Frist muss vernünftig sein und ihm eine realistische Möglichkeit zu einer Abhilfe geben.
Wie lang die Frist sein muss, richtet sich deshalb nach dem jeweiligen Einzelfall. Vergleichen sie hierzu in der Rubrik Urteile vergleichbare richterliche Sprüche.

Verwandte Themen: Geundheitliche Risiken, speziell Tropen !
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