Skurriles, Witziges, Unglaubliches - Tatsächliches
Ja, auch solche Urteile können getroffen werden.
Schnarcher
Ja, ein Schnarcher im Schlafzimmer- eine ernst zu nehmende Sache. Sie können tatsächlich eine Reispreisminderung einfordern, wenn Sie ein schnarchender Mitbewohner am Schlafen stört. Aus einem gerichtlichen Beschluss vom 10.11.1995 in Königstein geht das Recht des Klägers auf Reispreisminderung hervor. Dieser hatte ursprünglich ein Einzelzimmer gebucht, bekam aber ein Mehrbettzimmer zugewiesen (Doppelzimmer, Dreibettzimmer), und wird durch lautes Schnarchen eines anderen Hotelgastes gestört, so stellt dies einen Reisemangel dar. Dieser berechtigt den Reisenden zu einer Minderung des Reisepreises (AG Königstein , AZ - 22 C 139/95). Da scheint das Schnarch-Problem bei den Richtern nicht unbekannt zu sein.
Wer Badet, lebt gefährlich
Musste auch ein Reisender im Urlaub feststellen, dem genau so ein Unfall passiert ist. Die Richter in Bad Homburg urteilten dagegen, wer im Hotel in einer Badewanne ausrutscht, hat keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Sie merkten zwar an, dass die Veranstalter müssten zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen.
Im Krankenhaus oder Altersheim wäre dies ganz anders zu bewerten. Die "Gefährdungslage" beim Baden und Duschen geht nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus (AG Bad Homburg, AZ - 2C 594/99).
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