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Richtig und erfolgreich beschweren
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Wichtig ist es, seine Beschwerden direkt am Urlaubsort bei der zuständigen örtlichen Reiseleitung vorzutragen. Eine Beschwerde an der Hotelrezeption bringt gar nichts. Üblicherweise reicht eine mündliche Beschwerde. Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam, sich darüber von der Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen. Darüber hinaus ist es wichtig, so viele Beweise wie möglich zu sammeln: Dazu gehören z.B. Fotos oder Zeugen (Name und Adresse notieren).

 

Damit die Beschwerde auch kurzfristig von Erfolg gekrönt ist sollte man einige Dinge beachten:

 

  1. Beschwerde nicht in Badesachen vortragen, ansonsten wird man nur selten wirklich ernst genommen
  2. Reklamation ruhig und sachlich vor bringen – Beschimpfungen bringen gar nichts
  3. Sich vorher schon Gedanken über eine Abhilfe machen und diese vortragen
  4. Emotionale Betroffenheit hervorheben

 

Wichtig: Man sollte eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Ist diese Frist (muss mindestens 24 Stunden betragen haben) verstrichen und der Mangel nicht beseitigt, kann man selbst für Abhilfe sorgen und die Kosten dem Veranstalter in Rechnung stellen (z.B.: ein anderes Hotelzimmer suchen oder das total verschmutzte Appartement von Reinigungskräften reinigen lassen).

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Geltendmachung der Reisemängel
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Die Reisemängel müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr aus dem Urlaub dem Reiseveranstalter (nicht Reisebüro) angezeigt werden. Der Brief sollte aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Im Brief müssen die Reisemängel dann genau genannt werden.
Dabei reicht es nicht einfach zu schreiben: es war zu laut, das Essen war schlecht oder im Zimmer war Ungeziefer, sondern alle Mängel müssen im Detail erläutert werden. Außerdem muss man in dem Schreiben aufführen, wie viel Geld man zurück verlangt. Hilfreich dazu ist die Frankfurter Tabelle (s.u.). Hat die Reise mehr als 50 Prozent ihres Wertes verloren, darf man sogar Ersatz für die verlorene Urlaubszeit einfordern.

Beispiel: Salmonellenvergiftung durch Essen (OLG Düsseldorf Az 18 U 120/89). Dann werden ca. 25 – 50 Euro pro Tag an Schadensersatz geleistet. Eine Entschädigung muss übrigens immer im Form einer Geldleistung erfolgen einen Reisegutschein braucht man nicht zu akzeptieren.

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Frankfurter Tabelle
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Jeder der eine mangelhafte Reise hinter sich hat, sollte bevor er einen Brief an den Veranstalter schreibt einen Blick in die Frankfurter Tabelle werfen, um zu sehen ob man überhaupt einen Anspruch auf eine Rückerstattung hat bzw. wie hoch diese Rückerstattung realistisch sein kann.

Die Frankfurter Tabelle basiert auf rechtskräftigen Urteilen und gibt daher einen Anhaltspunkt, was man vom Veranstalter zurück verlangen kann. Allerdings beinhaltet sie keinen Rechtsanspruch. Bei Gerichtsentscheidungen wird diese jedoch i.d.R. als Rechtsgrundlage verwandt.
Daher erstatten die Reiseveranstalter i.d.R. diese Beträge auf Anforderung des Urlaubers auch zurück.

Hier einige Beispiele aus der Frankfurter Tabelle:

Unterkunft:
Abweichende Art oder Lage (z.B. Strandentfernung, Stadtentfernung, Hotel, fehlender Meerblick, zu kleines Zimmer, fehlender Balkon, fehlendes eigenes Bad/WC, fehlende Klimaanlage): Minderung 5-15%

Verpflegung:
Eintönige Speisen (5%), verschmutzte Tische (5-10%), lange Wartezeiten (5-15%), verdorbene bzw. ungenießbare Speisen (20-30%), verschmutztes Geschirr (10-15%)

Transport:
Um mehr als 4 Stunden verspäteter Abflug (5%), niedrigere Flugklasse (10-15%)

Sonstiges:
Zugesagter Swimmingpool fehlt, ist nicht benutzbar oder schmutzig (10-20%), Disko, Kino, Sporteinrichtungen oder Animateure fehlen (5-15%)

Finden kann man die komplette Frankfurter Tabelle finden Sie hier

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Klage einreichen
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Geht der Reiseveranstalter nicht auf die Forderungen ein, gibt es nur noch die Möglichkeit der Klage. Dazu hat man seit Januar 2002 zwei Jahre Zeit. Danach verjähren die Ansprüche. Bevor man aber eine Klage anstrebt, sollte man sich zuerst mit einem Fachanwalt beraten oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Diese verfügen seit kurzem auch über eine eigene Internetseite: www.vzbv.de (E-Mail: info@vzbv.de).

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Interessante Internetseiten
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Ich habe bereits oben einige interessante Internetseiten genannt, die einem bei Reiseproblemen weiterhelfen. Eine besonders gelungene Seite ist zudem noch: www.diereisehilfe.de.

Auf dieser Seite findet man weiterer Tipps rund ums Reisen und Hilfe bei Reiseproblemen. Das beste an dieser Seite ist jedoch, dass jeder dort einen Bericht oder eine Reklamation zu einem Reiseveranstalter veröffentlichen kann. Ein Blick darauf ist sicherlich nie verkehrt.

Weitere Reisetipps und Infos zum Reiserecht (aktuelle Urteile, Frankfurter Tabelle etc. gibt’s hier)

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Fazit:
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Wie Ihr seht, gibt es ganz gute Möglichkeiten gegen die schwarzen Schafe der Reisebranche vorzugehen. Wenn der Urlaub nicht so verlaufen ist, wie vom Veranstalter versprochen wurde, sollte man sich daher auch nicht davor scheuen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wie die Erfahrung zeigt, reagieren insbesondere die großen Reiseveranstalter auf berechtigte Mängel sehr kulant und auch die Gerichtsurteile fallen i.d.R. sehr verbraucherfreundlich aus.

Abschließend wünsche ich noch all denjenigen von Euch die ihren Urlaub noch vor sich haben viel Spaß und das Ihr meine obigen Tipps nicht benötigt.

 

 

Source: Erfahrungsbericht von richieslk über TUI bei ciao

 

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