Mit dem Laptop, Notebook oder PDA in den Urlaub
(reisekater.de, 31.02.2007)
Und dann noch am besten in die USA , das wird jeden Datenschutzbeauftragten bestimmt freuen, denn hier ist er wirklich Mal gefragt.
Die US-Zollbehörde darf jederzeit Laptops, PDAs oder sonstige Datenträger der Einreisenden überprüfen und sogar konfiszieren.
Dabei ist sie nicht verpflichtet Gründe oder Erklärungen über das weitere Vorgehen mit den anzugeben. Es gibt überhaupt keine Regelungen die eindeutig vorgibt was die US-Zollbehörde mit den Geräten machen muss.
Einschlägige Verdachtsmomente seien dazu ebenfalls nicht notwendig.
In einem konkreten Fall sei das Notebook eines Geschäftsreisenden samt Inhalt sogar für ein Jahr einbehalten worden. Deswegen raten wir davon ab irgendwelche Geschäfts,-Wirtschaftsdaten mit in den Urlaub mitzunehmen, wenn das nicht unbedingt sein muss. Sicherlich, selbst wenn die Urlaubsfotos oder andere Privaten Daten und Einstellungen auf dem Laptop, Festplatte oder USB-Stick.
Sogar internationale Reise Vereinigungen, wie die ACTE (Association of Corporate Travel Executives) befürchtet, dass mit solchen ungeregelten Maßnahmen die Gefahr vor Wirtschaftsspionage beim Reisen um diesen weiteren Faktor ansteigen wird.
Experten diverser Datensicherheitsfirmen machen uns nicht seit kurzem darauf aufmerksam, dass, die Privatsphäre Mal außen vor gelassen, Geschäftsgeheimnisse bei der Einreise in die USA, bis zum Aufhebungsgrenze derer, erheblich beschränkt sind.
Tipp: Verschlüsseln Sie alle Daten auf den Datenträgern empfehle. Besonders Geschäftsreisende sollten vertrauliche Inhalte auf ihren Notebooks, PDAs und Smartphones verschlüsseln, damit Außenstehende keinen leichten Zugriff auf die Daten haben.
Hinweis: Reisende in asiatische Urlaubssphären sollten ebenfalls vor den „amerikanischen Einreisepraktiken“ gewarnt sein.
Wie kann man trotzdem heikle Dateien “reisen” lassen, lesen Sie hier